Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland ein Recht auf eine betriebliche Altersvorsorge (§1aBetrAVG). Diese muss jedes Unternehmen als Leistung seinen Mitarbeitern anbieten. Sie kann entweder vom Arbeitgeber, vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam finanziert werden.
Beteiligt sich der Arbeitgeber, so ist der Arbeitsaufwand minimal, denn die Abwicklung übernimmt der Vorsorgeträger. Der Vorteil liegt darüber hinaus darin, dass der Betrieb die Kosten für die Beteiligung an einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) seiner Mitarbeiter als Betriebsausgaben geltend machen kann.
Und auch der Mitarbeiter wird durch eine günstige Altersvorsorge motiviert und die Verbundenheit zum Unternehmen gestärkt. Denn der Mitarbeiter kann sich dadurch eine günstige, Hartz IV– und insolvenzgeschütze Altersvorsorge aufbauen.
Insgesamt gibt es fünf verschiedene Formen (Durchführungswege) der betrieblichen Altersversorgung:
Für die Entscheidung über die Form der betrieblichen Altersversorgung sind neben der gwünschten Höhe der zugesagten Leistung auf Arbeitgeberseite vor allem steuer- und bilanzrechtliche sowie unternehmenspolitische Gründe entscheidend. Gerne beraten wir Sie hierzu persönlich.