Schnittstellenberatung

Sobald jemand aus der Arbeitnehmerstellung in die Selbstständigkeit geht ändert sich nicht nur vieles im privaten Bereich. Natürlich ist auch der Versicherungsbereich betroffen. Es gibt keine automatische Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mehr. Auch fällt unter Umständen die gesetzliche Erwerbsminderungsvorsorge und Arbeitslosenversicherung weg. Viele weitere Veränderungen sind zu beachten. Diese Grundrisiken sollte man dennoch bedenken und abdecken.

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