Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung gehört nicht grundsätzlich zu den existentiell wichtigen Versicherungen. Jedoch kann Sie ein Gesamtversicherungskonzept hervorragend abrunden. In Einzelfällen kann sie unverzichtbar sein.

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten juristischer Auseinandersetzungen. Hierzu gehören insbesondere: Rechtsanwaltliche Beratungsgebühren und Prozesskosten, aber auch Nebenkosten wie Strafkautionen oder Gutachterhonorare. Insbesondere diese Nebenkosten können erhebliche Größenordnungen annehmen. Besonders wichtig: Kosten für Streitigkeiten, deren Ursache vor Beginn des Versicherungsschutzes gelegen haben, sind im Regelfall unversichert.

Im Wesentlichen erfolgt die Tarifierung der Rechtsschutzversicherung in der Unterteilung auf vier Bereiche des Alltags, die in etwa zu gleichen Teilen Anlass zum Streit geben:

  • 1.) Der Berufsbereich
    Arbeitnehmer werden hier im jeweiligen Anstellungsverhältnis geschützt. Für Arbeitgeber geht es neben Streitigkeiten mit Arbeitnehmern auch um arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen mit Sozialträgern oder Berufsgenossenschaften.
  • 2.) Verkehrsrechtsschutz
    Der Verkehrsrechtsschutz umfasst nicht nur rechtliche Auseinandersetzungen um die Haltung eigener Fahrzeuge, sondern umfasst im Familienrechtsschutz für Nichtselbständige auch die Fahrzeuge von Familienangehörigen (Mofa des Sohnes). Ganz wesentlich ist auch die sonstige Teilnahme am Verkehr, beispielsweise als Radfahrer, Fußgänger oder Teilnehmer am öffentlichen Nahverkehr (Bus und Bahn).
  • 3.) Haus- & Wohnungsrechtsschutz
    Während es für Mieter in der Hauptsache um Streitigkeiten mit dem Vermieter geht, schützt dieser Baustein den Hausbesitzer vor allem vor Streitigkeiten mit Ämtern (z.B. neue behördliche Auflagen) und Nachbarn.
  • 4.) Der private und familiäre Bereich
    Hier geht es um Bereiche, die in keinen der anderen Bereiche fallen. Vor allem zivilrechtliche Ansprüche werden hier vertreten. Beispielsweise um Gewährleistungsstreitigkeiten beim Kauf von Elektrogeräten. Aber auch Strafsachen fallen in diesen Bereich.

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